
Quelle: Landesvermessungsamt RLP 2014
Wasser ist unsere wertvollste Ressource und sie ist unter allen Umständen zu schützen. Das sieht auch die SGD Nord so und will das Wasserschutzgebiet Stollen Fachbach neu abgrenzen. Die Offenlage ist inzwischen beendet und Widersprüche und Einwendungen können noch bis zum 10.10.18 eingereicht werden. Es braucht zeitgemäße und klare Regeln, wie unser Grundwasser zu schützen ist. Es bedarf auch eines erweiterten Bestandschutzes. Von der Neuregelung des Wasserschutzgebietes Stollen Fachbach ist auch der östliche Teil Arenbergs und angrenzend Immendorf betroffen. Der Verbotskatalog ist umfangreich, aber vieles ist ohnehin anderweitig geregelt, z.B. in der Düngemittelverordnung. Befreiungen sind ebenfalls möglich. Ebenso wie Ausnahmen für die Weidelandschaft auf der Schmidtenhöhe. Innerhalb der Zone 3 darf man sich z.B. nicht für Erdwärme als Heizenergieträger entscheiden, weil die Tiefenbohrungen den Grundwasserspiegel tangieren. Baulückenschlüsse sind möglich. Die Ausweisung von Baugebieten und die Genehmigung von Kleingartenanlagen nicht. Die möglicherweise betroffenen Landwirte, und Grundstückseigentümer sind mit der SGD im Austausch, der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vergangene Woche beschlossen, Widerspruch einzulegen, die Begründung dazu wird allerdings erst am 15.10. formuliert. Die SGD Nord und die Stadtverwaltung Koblenz haben festgestellt, dass der Ortsbeirat als solches nicht im Vorfeld am Verfahren zu beteiligen war. Die Gemeindeordnung sieht das nicht vor. Öffentlich bekannt gemacht, und damit jedermann fristgerecht zugänglich, wurde der Vorgang am 23.08.18 durch die Verwaltung der Stadt Koblenz.
Die untere Wasserschutzbehörde (Teil des Umweltamtes der Stadt Koblenz) hat die Bedeutung des Wasserschutzgebietes im Gespräch mit unserer Stadträtin ausführlich erläutert. Die vermeintlich nachteiligen Folgen treten hinter dem Nutzen zum Schutz unseres Grundwassers weit zurück.